Förderverein
"Christliches Kinderhaus
Zschachwitz e.V."
Kindersachenflohmarkt am 24.03.2012
Startseite > Hinweise zum Verkauf
Ort
Gemeindesaal der Katholischen Kirche "Heilige Familie"
Meusslitzer Str. 108
01259 Dresden
Zeiten
- 09:00 - 11:00 Uhr Annahme der Sachen
- 14:00 - 16:30 Uhr Verkauf
- 19:00 - 20:00 Uhr Ausgabe der nichtverkauften Sachen und des Geldes
Hinweise und Anmeldung für Verkäufer
Saison beachten
Bitte im Frühjahr keine Wintersachen anbieten.
Kennzeichnung der Artikel
Kleidung und Artikel müssen wie folgt gekennzeichnet werden:
- Verkäufernummer rot
- Größe blau oder schwarz als Konfektionsgröße wie 74, 80 nicht als S, M, L, XL
- Preis blau oder schwarz
- Kennzeichnung annähen oder antackern oder gut haftendene Aufkleber
verwenden.
- keine Stecknadeln verwenden
- Sind Sachen beschädigt, (z.B. Reissverschluß defekt) bitte unbedingt auf Aufkleber vermerken.
- nicht mehr zugelassene Autokindersitze nach Prüfnorm ECE 44/00, ECE 44/01 oder ECE 44/02, zu erkennen an den ersten beiden Ziffern der Prüfnummer (00, 01 oder 02) werden von uns nicht angenommen.
- mehrteilige Sachen (z.B. Schlafanzüge) sind fest miteinander zu verbinden
- Spielkartons und Puzzlekisten bitte zukleben
- nur vollständige Puzzle anbieten
- stark abgetragene oder alte Sachen sowie nicht geputzte Schuhe werden nicht ausgelegt
 00, 01 und 02 nicht zulässig |
 03 und 04 zulässig |
Anlieferung der Sachen
An Bekleidung, Schuhen und Spielsachen werden pro Verkäufer nur 4 Plastikklappboxen angenommen.
Fahrräder, Kindersitze, Kinderwagen, Laufgitter und anderes Sperrgut müssen natürlich nicht in Klappboxen verstaut werden ;-) , sondern können trotzdem gerne abgegeben werden.
Die Sachen werden nicht in Papp- oder Umzugskartons, Taschen, Rucksäcken etc. mehr angenommen, sondern ausschließlich in Plastikklappboxen.
Die Klappboxen sind an der Stirnseite dick mit Ihrer Verkäufernummer zu beschriften. Dies erleichtert das Wiedereinsortieren nicht verkaufter Sachen.
Verkaufserlös
Von dem Verkaufserlös werden 20% für den organisierenden
Förderverein einbehalten. Für diese 20% erhalten Sie eine
Spendenbescheinigung, die sie steuerlich geltend machen können. Die
restlichen 80% werden Ihnen bei der Sachenrückgabe ausgezahlt.
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für durch Dritte gestohlene oder verlorengegangene Sachen.